Baumbeschnitt oder Baumfällungen
Geschrieben von marion am 12.08.16 um 8:35 Uhr • Artikel lesen
Baumbeschnitt oder Baumfällungen in der Nähe von Freileitungen sind lebensgefährlich. Zuständig hierfür ist der Netzbetreiber.
Professionelle Dienstleister übernehmen Baumfällarbeiten an Freileitungen und Bahntrassen. Foto: SVLFG
Über solche notwendigen Arbeiten in der Nähe von Freileitungen ist unbedingt der Netzbetreiber zu informieren, der sie dann entweder mit eigenem Personal durchführt oder einen Dienstleister damit beauftragt – für den Waldbesitzer kostenfrei.
Grundsätzlich gilt: Nur Profis sollen sich mit diesen Arbeiten auseinandersetzen. Sie wissen die Gefahr richtig einzuschätzen und können ihr bereits im Vorfeld entsprechend entgegen treten. Lebensgefahr besteht unter anderem, wenn der Sicherheitsabstand beim Freischneiden von Trassen nicht mehr eingehalten wird, weil Äste und Baumkronen zu nah an die Leitungen herangewachsen sind. Vor allem Nebel oder Regen kann zu einem Lichtbogenübertritt führen, der einem Berühren der Leitung gleichkommen kann. Berührt ein Baum eine spannungsführende Leitung, kommt es zu einem sogenannten „Erdkurzschluss“ und dadurch zu einem lebensgefährlichen Spannungstrichter im Radius von mindestens 20 Metern.
2016-08-12_Freileitungen.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
» Zurück zur Übersicht « |