Immer anschnallen - auch auf dem Traktor!
Geschrieben von marion am 28.11.19 um 10:11 Uhr • Artikel lesen
Obwohl der Beckengurt mittlerweile in Traktoren zur Standardausrüstung gehört, wird er oft nicht genutzt. „Gurt-Muffel“ gefährden dadurch Leib und Leben. Stürzt das Fahrzeug um, kann der nicht angeschnallte Fahrer aus der Kabine geschleudert werden – mit fatalen Folgen. Auch für Traktorfahrer gilt die Anschnallpflicht. 28 Traktorenunfälle mit tödlichem Ausgang wurden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Berichtsjahr 2018 gemeldet. Ein trauriger Höchststand in den letzten fünf Jahren. Davon hätten nach den Ergebnissen der Unfalluntersuchungen die meisten tödlichen Verletzungsfolgen durch ein Gurtsystem in Verbindung mit der Umsturzschutzvorrichtung verhindert werden können. Ab dem Herstellungsjahr 2018 müssen alle Traktormodelle zwingend mit einem Gurtsystem in Verbindung mit einer Überrollschutzstruktur (ROPS) ausgerüstet sein. Die Überrollschutzstruktur, eine Art Überlebensraum, schützt den Fahrer bei einem Umsturz, vorausgesetzt er ist angeschnallt. Leider wird sich eher selten auf dem Traktor angeschnallt. Denn das Sicherheitsgefühl in einem so großen und schweren Fahrzeug ist groß. Dies wiederum verleitet dazu, anzunehmen, bei einem Unfall bietet alleine schon die massive Konstruktion des Fahrzeugs ausreichend Schutz – ein Irrglaube. Darüber hinaus wird bei kurzen Fahrten vorausgesetzt, „dass schon nichts passiert“. Unfälle aber richten sich nicht nach Fahrtstrecke oder -dauer. Egal, ob auf dem Feld, auf der Straße oder beim Umsetzen und Rangieren – es kann immer und überall zum Unfall bzw. zum Umsturz kommen. Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 21a Absatz 1 die Anschnallpflicht. Verfügt ein Traktor über ein Rückhaltesystem, so ist dieses auch zu verwenden. Gegebenenfalls droht ein Bußgeld. Gleiches gilt auch für den Beifahrer. 2019-11-28_Anschnallen.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
LEW Verteilnetz GmbH liest Stromzähler ab
Geschrieben von marion am 21.11.19 um 8:35 Uhr • Artikel lesen
Ableser besuchen Haushalte ab dem 27. Dezember 2019
Von Freitag, 27. Dezember 2019, bis einschließlich Montag, 13. Januar 2020, werden im Netzgebiet der LEW Verteilnetz GmbH, dem unabhängigen Netzbetreiber der LEW-Gruppe, die Stromzähler abgelesen. Die vor Ort meist persönlich bekannten Ableser, sogenannte Ortsbevollmächtigte, können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Die LEW Verteilnetz GmbH bittet alle Kunden im Netzgebiet, den Ortsbevollmächtigten Zugang zu den Stromzählern zu gewähren.
Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt dabei keine Rolle. Der vom Ortsbevollmächtigten abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet.
Wer seinen Zählerstand seit dem 27. Dezember 2019 bereits online oder telefonisch mitgeteilt hat, wird gebeten, dem Ableser den übermittelten Wert nochmals mitzuteilen. Die von der LEW Verteilnetz GmbH beauftragten Ableser erhalten keine Information über vorab online oder telefonisch gemeldete Zählerstände.
Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern.
Treffen die Ortsbevollmächtigten einen Kunden nicht an, werfen sie eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. Sie enthält alle Angaben, um einen neuen Ablesetermin zu vereinbaren oder den Zählerstand telefonisch bzw. online zu übermitteln.
Die LEW Verteilnetz GmbH sorgt als regionaler Verteilnetzbetreiber für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb des Stromnetzes und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Das Netzgebiet der LEW Verteilnetz GmbH umfasst Bayerisch-Schwaben sowie Teile Oberbayerns. Die LEW Verteilnetz GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Lechwerke AG (LEW). Weitere Informationen unter www.lew-verteilnetz.de.
Online-Handel: Retouren schaden Ökobilanz
Geschrieben von marion am 23.10.19 um 10:35 Uhr • Artikel lesen
Im Internet zu shoppen, ist bequem und mitunter günstiger als klassisch im Geschäft einzukaufen. Aber wie sieht es mit der Ökobilanz aus? Die meisten Studien gehen davon aus, dass der Online-Handel der Umwelt mehr schadet als der stationäre. Zwar können Transportunternehmen die Routen besser planen als private Einkäufer. Andererseits gibt es bei den Online- Einkäufen einen klaren Trend zu individuelleren Lieferungen mit immer kürzeren Lieferzeiten und Wunsch-Uhrzeiten. Das führt zu mehr Lieferverkehr. Zudem schlägt rund ein Viertel der Zustellungen beim ersten Versuch fehl – weil der Empfänger nicht zu Hause ist und keinen Ablageort angegeben hat. Viele Besteller müssen ihre Lieferung danach selbst bei der Filiale des Paketdienstes abholen. Das verschlechtert die Ökobilanz deutlich. Was noch schwerer wiegt: Angesichts des Angebots der kostenfreien Rücksendung gehen sehr viele Pakete als Retoure an den Händler zurück. Im Sinne des Klimaschutzes und für den Erhalt der lokalen Infrastruktur sollte man nur Dinge online kaufen, die nicht im Laden in der Nähe erhältlich sind. Ein weiterer Tipp: Wenn online einkaufen, dann möglichst im Rahmen von Sammelbestellungen. Spontaneinkäufe im Internet gilt es zu vermeiden. Als bevorzugte Zustellvariante sollte "Standard" oder "Normal" gewählt werden. Online-Handel.pdf herunterladen Weitere Informationen gibt es bei den gemeinsamen Energieberatungsangeboten des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) und der Verbraucherzentrale Bayern unter 0831 9602860 oder unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 und im Internet unter www.eza-energieberatung.de. ...
Flotte Flitzer auf der Straße und im Betrieb
Geschrieben von marion am 18.10.19 um 11:03 Uhr • Artikel lesen
Schnell, klein, praktisch – Elektrokleinstfahrzeuge, wie zum Beispiel Elektro-Roller, bieten auch in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Landschaftsbau eine Menge Vorteile, wenn es darum geht, kurze Strecken zurückzulegen. Für eine unfallfreie Fahrt müssen jedoch mögliche Risiken bedacht und verbindliche Vorschriften zur Unfallhütung beachtet werden. Für Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung. Diese regelt unter anderem, dass die handlichen E-Roller nur für eine Person zugelassen sind und nicht schneller als 20 km/h fahren dürfen. Sie müssen außerdem versichert werden und verkehrssicher sein. Das heißt, Licht, Bremsen sowie Warnklingel müssen funktionstüchtig sein und Anhänger dürfen nicht gezogen werden. Wer einen E-Roller fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für das Führen anderer Fahrzeuge. Zugelassen sind die Flitzer auf Radwegen und Fahrradstraßen, der Gehsteig ist tabu. Fehlen spezielle Wege für Fahrräder, bleibt nur die Straße. Genau dort wird es besonders gefährlich. Deshalb sollten Fahrer zur eigenen Sicherheit alle Regeln beherzigen, die auch fürs Fahrradfahren gelten: Hintereinander fahren mit genügend Abstand zum Vordermann, Richtungswechsel rechtzeitig anzeigen, Helm sowie Kleidung in auffälligen Farben und mit Reflektor-Streifen tragen. Nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Elektrokleinstfahrzeuge im Betrieb Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung immer dann, wenn dies öffentlich zugänglich ist. Das Gleiche gilt für Wirtschaftswege. Zusätzlich sind Unternehmer verantwortlich für die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb. Das heißt, wenn Elektrokleinstfahrzeuge betrieblich eingesetzt werden, müssen insbesondere Arbeitgeber dies bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Sie müssen die möglichen Risiken kennen, einschätzen und alle Personen, die damit fahren sollen, vorher unterweisen. Rücksicht nehmen und vorausschauend fahren Genau wie im öffentlichen Raum ist es auch im Betrieb wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen und vorausschauend zu fahren. Elektroroller sind nicht nur schnell, sondern auch sehr leise. Der Fahrer muss sich deshalb frühzeitig bemerkbar machen. Fußgänger, vor allem Senioren, müssen genug Zeit haben, ohne Eile ausweichen zu können. Manche Tiere, zum Beispiel Pferde, erschrecken leicht, wenn unvermittelt ein Fahrzeug auftaucht. Springen sie plötzlich weg oder reißen sie sich los, kann dies eine gefährliche Kettenreaktion auslösen, an deren Ende es zu einem Unfall kommen kann. Besonders gefährdet sind E-Roller-Fahrer, wenn sie sich in der Nähe von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Gespannen oder Maschinen bewegen. Leicht werden sie übersehen. Auch hier ist es für den Fahrer wichtig, rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Stichwort Fahrpraxis Das Fahren mit E-Rollern will gelernt sein. Gerade jugendliche Fahranfänger, die noch keinen Führerschein haben, sind in brenzligen Situationen schnell überfordert. Schwierig wird es zum Beispiel, wenn sie auf Fahrbahnen mit Unebenheiten oder mit schadhaften Stellen unterwegs sind. Die kleinen Räder fahren sich schnell fest. Wer keine Routine hat, stürzt dann leicht. Ein paar Übungsstunden auf einem abgesperrten Gelände, am besten zusammen mit einem Fahrlehrer oder erfahrenen Fahrer, können helfen, Praxis zu bekommen und die erste Unsicherheit nehmen. Fahrsicherheitstraining nutzen Das Unfallaufkommen mit Elektrokleinstfahrzeugen in der „Grünen Branche“ ist derzeit gering. Viel unfallträchtiger sind Fahrfehler mit Schleppern, Gespannen oder selbstfahrenden Maschinen. Fahrer, die an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen haben, bestätigen, dass ihnen die Kurse geholfen haben, in gefährlichen Fahrsituationen richtig zu reagieren und so Unfälle zu vermeiden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist vom Nutzen der Fahrsicherheitskurse überzeugt. Versicherte, die an einem Fahrsicherheitskurs für PKW, Transporter, Motorräder, LKW, Baumaschinen oder Traktoren teilnehmen, können einmal pro Jahr einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Euro bei der SVLFG beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kurs den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates entspricht. Informationen gibt es online unter: www.svlfg.de/fahrsicherheitstraining. 2019-10-18_Elektrokleinstfahrzeuge.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Tödliche Unfälle im Forst erschreckend hoch
Geschrieben von marion am 02.10.19 um 11:01 Uhr • Artikel lesen
Der Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) forderte anlässlich des Nationalen Waldgipfels am 25. September in Berlin mehr Unterstützung für die Arbeitssicherheit. Besorgt äußerte sich der Vorstand in seiner letzten Sitzung über die erschreckende Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle im Privat- und Kommunalforst. „In den ersten acht Monaten des Jahres 2019 hatten wir mehr Tote bei der Waldarbeit zu verzeichnen als im gesamten Jahr 2018. 25 tödliche Unfälle sind die Spitze einer alarmierenden Entwicklung, der wir im Hinblick auf die drastischen Klimaschäden im Wald ausgesetzt sind und die wir nur gemeinsam mit der Politik und den Forstverwaltungen in den Griff bekommen können“, so SVLFG-Vorstandsvorsitzender Martin Empl. In einem Schreiben an Bundesministerin Julia Klöckner und ihre Amtskollegen in den Ländern forderte die SVLFG dazu auf, beim Waldgipfel auch die Arbeitssicherheit als wichtiges Ziel in den Blick zu nehmen, wenn es um die Maßnahmen zur Beseitigung der Klimafolgen geht. Zeitnot und wirtschaftlicher Druck wirken sich negativ auf die Arbeitssicherheit aus und gefährden täglich Leben und Gesundheit von Menschen. Trockenheit und Schädlingsbefall führen zu anderen Herausforderungen und Gefährdungen beim Fällen der Bäume. Hier sind besondere Vorsicht und sichere Arbeitsverfahren notwendig, die das Abbrechen von Ästen oder das Aufplatzen der geschädigten Bäume beim Fällen vermeiden. „Insbesondere müssen die Schulungskonzepte weiterentwickelt werden. Mobile Waldbauernschulen haben vor allem im Saarland und in Hessen bewiesen, dass sie effizient dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden. Dazu braucht es die politische und finanzielle Unterstützung in den Bundesländern. Die SVLFG ist bereit, ihre Erfahrung und Unterstützung einzubringen“, so Empl. Ministerin Klöckner betonte in ihrem Antwortschreiben an den Vorstandsvorsitzenden, dass sie selbst „dramatische Bilder“ von geschädigten Wäldern bei ihren Terminen vor Ort sehe. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik und der SVLFG für eine sicherere und ergonomischere Arbeit sei daher ein wichtiger Beitrag, so Klöckner. 2019-10-02_Waldgipfel_Forstunfälle.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2019
Geschrieben von marion am 02.10.19 um 9:59 Uhr • Artikel lesen
Mit der bevorstehenden „dunklen“ Jahreszeit beginnt erfahrungsgemäß auch die Hochsaison von Wohnungseinbrechern. Durch intensive präventive und repressive Bekämpfungsmaßnahmen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd konnte die Zahl der Einbrüche im südlichen Oberbayern deutlich gesenkt werden. In diesem Jahr werden Informationsveranstaltungen im Zeitraum vom 13.10. bis 10.11.2019 zum Thema Einbruchsschutz unter dem Motto „Licht in der Dämmerungszeit“ durchgeführt.
Auch Sie können dazu beitragen kein Opfer eines Einbruches zu werden!
- Schließen Sie Ihre Türe immer ab.
- Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren.
- Gekippte Fenster sind offene Fenster.
- Achten Sie auf angemessene Beleuchtung des Grundstücks sowie einbruchgefährdeter Bereiche.
- Licht wirkt auf Einbrecher abschreckend.
- Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen.
- Einbrecher finden jedes Versteck.
- Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
- Achten Sie auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück.
- Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit. Täuschen Sie stattdessen Anwesenheit vor (Rollläden tagsüber auf, Briefkasten entleeren lassen).
- Rufen Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen die Polizei unter dem Notruf 110.
Ihre Polizei kommt lieber einmal zu früh als zu spät. Ferner können Sie sich bei Ihrer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle kostenlos und neutral zum Thema Einbruchschutz beraten lassen.
Weitere Infos dazu finden Sie unter www.polizei-beratung.de.
Ihre Polizei in Oberbayern Süd
SVLFG bietet "Trittsicher durchs Leben" bundesweit an
Geschrieben von marion am 01.10.19 um 9:56 Uhr • Artikel lesen
Ihr Programm „Trittsicher durchs Leben“ bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nach der Projektphase in fünf Bundesländern nun bundesweit an. Darauf weist sie anlässlich des Internationalen Tags der älteren Menschen am 1. Oktober hin. Seit 2016 wurden über 3.500 Bewegungskurse im Rahmen dieses Programms ermöglicht. Das Gesundheitsangebot richtet sich an ältere Menschen im ländlichen Raum. Ziel ist es, die Mobilität und Selbständigkeit zu fördern sowie Stürze zu verhindern. Rund die Hälfte der Teilnehmer musste weniger als 1,7 Kilometer zum Kursort zurücklegen. Über die Hälfte von ihnen war älter als 75 Jahre – exakt die Zielgruppe, die erreicht werden soll. Denn laut Statistik stürzt ein Drittel der älteren Menschen einmal in den eigenen vier Wänden. Besonders häufig sind Hüftfrakturen die Folge – jährlich müssen rund 150.000 Menschen daran behandelt werden. Oft bleibt danach die Mobilität eingeschränkt und die Pflegeabhängigkeit nimmt zu. Mit gezielten Maßnahmen lässt sich gegen diese Risiken etwas tun: Kraft- und Gleichgewichtstraining, kleine Anpassungen in den eigenen vier Wänden (z. B. bessere Ausleuchtung der Flure) oder Medikamente für starke Knochen. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte und durch das Robert-Bosch-Krankenhaus konzipierte Programm wird nun bundesweit in den Regionen angeboten und mit Hilfe von den Orts- und Kreisverbänden des Deutschen LandFrauenverbandes ermöglicht. Der Deutsche Turner-Bund stellt die Mehrzahl der Kursleiter. Die Teilnahme an Trittsicher-Bewegungskursen ist kostenlos. Interessierte können sich unter der Telefonnummer 0561 785-10511 nach einem Trittsicher-Bewegungskurs in ihrer Nähe erkundigen. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.trittsicher.org. 2019-10-01_Trittsicher_Tag_des_älteren_Menschen.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Depressionen - junge Menschen besonders betroffen
Geschrieben von marion am 30.09.19 um 9:54 Uhr • Artikel lesen
Depressionserkrankungen haben in den letzten zehn Jahren erheblich zugenommen, gerade auch bei jüngeren Menschen. Um ihnen vorzubeugen, können Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein Online-Training nutzen. Darauf weist die SVLFG anlässlich des Europäischen Depressionstages am 1. Oktober hin. Jeden Tag zu funktionieren, funktioniert auf Dauer nicht. Deshalb ist es unerlässlich, sich Auszeiten zu nehmen und sich vor allem nach erheblicher Arbeitsbelastung, zum Beispiel nach der Ernte, ausgiebig zu regenerieren. Um seelischen Erkrankungen vorzubeugen, bietet die SVLFG ihren Versicherten ein spezifisch angepasstes Online-Gesundheitstraining der Firma GET.ON an. Damit sollen seelische Belastungen rechtzeitig erkannt und das Wohlbefinden gestärkt werden. Es liefert zudem schnelle, unkomplizierte und anonyme Hilfe vor Ort. Der Therapeut muss nicht persönlich aufgesucht werden. Mittels persönlichem Zugangscode loggt sich der Nutzer einmal wöchentlich auf einer Internetseite ein und trainiert gemeinsam mit seinem Therapeuten anhand von Video- und Audiodateien, Erfahrungsberichten sowie verschiedenen Aufgaben. Das aktive Training dauert sechs bis acht Wochen, eine Nachbetreuung ist bis zu zwölf Monaten möglich. Weitere Informationen und Teilnahmevoraussetzungen können telefonisch unter 0561 785-10512 oder per Mail an gleichgewicht@svlfg.de erfragt werden. Details liefert auch die Internetseite www.svlfg.de/gleichgewicht. 2019-09-30_Depressionskrankheiten.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
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